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Neues zur Blauzungenkrankheit

Das Landwirtschaftsministerium hat die Erlaubnis zur Verwendung der Impfstoffe gegen das Blauzungenvirus über den 06.12.2024 hinaus verlängert. Damit bietet sich die Möglichkeit, die empfänglichen Wiederkäuer, vor allem Schafe und Rinder, jetzt in den Gnitzen-freien Wintermonaten vor dieser z.T. schwer bis tödlich verlaufenden Krankheit zu schützen.

Das BTV-Virus wird in den Sommermonaten von kleinen Mücken (Gnitzen) übertragen und führt zu einem vielfältigen Krankheitsbild und zum Teil hohen Verlusten für die betroffenen Betriebe. Eine Behandlung ist nur symptomatisch möglich. Die Impfung kann daher für Ihren Betrieb, neben dem Schutz vor Stechinsekten mit Repellentien, ein Teil der Prophylaxemaßnahmen darstellen. Da die derzeit gegen den momentan verbreiteten Serotyp 3 gerichteten Impfstoffe noch keine reguläre Zulassung haben, war die Genehmigung des Einsatzes dieser Impfstoffe nötig. Diese war zunächst bis zum 06.12.24 befristet und wurde nun bis zur endgültigen Zulassung eines Impfstoffes verlängert.