Skip to content Skip to footer

Sperrgebiet BTV-8

Neuigkeiten zur Blauzungenkrankheit

Mit dem heutigen Datum (12.02.2026) fällt der Landkreis Fulda in das BTV-8-Sperrgebiet, da es einen Fall im Kreis Bergstraße gegeben hat. Dadurch unterliegen die empfänglichen Spezies (Wiederkäuer) Handelsbeschränkungen. 

Laut dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat gelten derzeit folgende Regelungen:

  1. Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft, befinden sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums und  erfüllen mindestens eine der folgenden Anforderungen:
    • a) Sie wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft;
    • b) Sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden.
  2. Nachkommen von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter unter 90 Tagen, deren Mütter
    • a) vor der Belegung korrekt gegen BTV-8 geimpft
    • b) mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt korrekt gegen BTV-8 geimpft wurden     

Im Fall von 2b ist zudem ein negativer PCR-Test für BTV-8 einer Probe erforderlich, die innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung entnommen wurde.

Diese Nachkommen müssen zusätzlich innerhalb von zwölf Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.

3. Tiere, die keine der Anforderungen nach 1) oder 2) erfüllen, können nur verbracht werden, sofern sie

  1. mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen geschützt wurden und
  2. während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden

Diese Tiere müssen zusätzlich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.                                                 

4. Zur Schlachtung in Deutschland vorgesehene Tiere empfänglicher Arten, die keine Krankheitssymptome zeigen, müssen lediglich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden, in der die Freiheit von Krankheitssymptomen erklärt wird.

 

Bitte Beachten Sie, dass sich Regelungen ändern können und verbindliche Informationen beim zuständigen Veterinäramt erfragt werden können. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen kann somit keine Garantie übernommen werden.

Zum Schluß noch ein Wort zur Impfung: bei Interesse an einer Impfung Ihrer Rinder, Schafe oder Ziegen gegen BTV-8 müssen Sie unter Umständen mit längeren Wartezeiten rechnen, da die Verfügbarkeit der Impfstoffe derzeit sehr schlecht ist. Eine Impfung gegen BTV-3 aus den letzten Jahren schützt leider nicht vor einer Infektion mit BTV-8.